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Wir danken Ihnen für die Einhaltung der oben genannten Regeln und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt 😊
Campingplatzordnung 159 „CAMP” in Stegna
Die Gäste auf dem Campingplatz sind verpflichtet, die Anmeldungsformalitäten an der Rezeption zu erledigen. Dort wird ihnen auch der Platz gezeigt, an dem sie ihr Zelt aufschlagen oder den Wohnwagen abstellen können.
Wenn Sie das Auto anhalten, sollten Sie unverzüglich den Motor abstellen. Die maximale Geschwindigkeit aller Fahrzeuge auf dem Campingplatz beträgt 10 km/h.
Der Fahrer ist verpflichtet besonders vorsichtig zu sein.
Auf dem Campingplatz können Sie Autos und andere Fahrzeuge nur auf den von unseren Arbeitnehmern ausgewiesenen Plätzen parken.
Das Fußgängertor ist in der Hochsaison von 5:30 bis 1:00 Uhr und vom 30.04. bis 25.06. sowie vom 26.08. bis 30.09. von 7:00 bis 23:00 Uhr geöffnet.
Die Rezeption ist von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
Das Eingangstor ist von 7:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.
Der Aufenthalt auf unserem Campingplatz beginnt um 14:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am Abreisetag. Der Tagesaufenthalt findet zwischen 9:00 und 22:00 Uhr statt (Gebühr gemäß Preisliste). Außerhalb dieser Zeiten dürfen sich nur Personen auf dem Campingplatz aufhalten, die für einen Aufenthalt rund um die Uhr angemeldet sind.
Von nicht angemeldeten Personen, die sich nach 22:00 Uhr auf dem Campingplatz aufhalten, wird eine Strafgebühr in Höhe von 50,00 PLN pro Person erhoben.
Minderjährige dürfen sich nur in Begleitung von Erwachsenen – ihren Erziehungsberechtigten – auf dem Gelände aufhalten. Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern und Minderjährigen tragen die volle Verantwortung für deren Sicherheit und alle Folgen der Handlungen ihrer Schützlinge. Kinder unter 7 Jahren dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Die Nachtruhe gilt von 23:00 bis 7:00 Uhr.
Die Campingplatzleitung haftet nicht für Geld und Wertsachen, die nicht an der Rezeption hinterlegt wurden.
Hundebesitzer sind verpflichtet, einen aktuellen Impfpass mitzuführen, ihre Hunde an der Leine zu führen und deren Kot zu beseitigen. In den Ferienhäusern und gemieteten Wohnwagen sind Haustiere nicht gestattet.
Das Ausnehmen und Zubereiten von Fisch darf nur auf einem speziell dafür vorgesehenen Tisch – dem Fischausnehmenstisch – in der Nähe der Küche erfolgen.
Insbesondere ist Folgendes verboten:
- Das Eingraben von Zelten,
- Das Beschädigen von Waldboden und Vegetation,
- Das Entzünden von Lagerfeuern,
- Das Verursachen von Lärm und die laute Nutzung von audiovisuellen Geräten,
- Das unbeaufsichtigte Zurücklassen von Hunden und anderen Tieren,
- Das Betreten des Campingplatzes über den Zaun,
- Autos zu waschen,
- Mit dem Fahrrad, Roller usw. schnell über das Campinggelände zu fahren und über die eingerichteten Zeltplätze zu fahren,
- ABWÄSSER AUF DEN BODEN UND IN DIE REGENWASSERKANALISATION ABZUFLIESSEN UND AUSZUSCHÜTTEN
Der Tourist haftet finanziell für alle Arten von Schäden oder Zerstörungen an Ausstattungsgegenständen und technischen Einrichtungen des Campingplatzes, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher entstanden sind.
In allen Angelegenheiten, die mit der Nutzung des Campingplatzes und seiner Einrichtungen zusammenhängen, sind die Hinweise und Empfehlungen des Personals zu beachten.
Personen, die sich nicht an die Regeln halten, sich vulgär oder aggressiv verhalten oder auf andere Weise die Ruhe stören, wird der weitere Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.
CAMP S.C. Krystyna i Andrzej Stupkiewicz
NIP: 5791935651
Morska 26, 82-103 Stegna